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   LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08   

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LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08 (https://dejure.org/2009,26405)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08 (https://dejure.org/2009,26405)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 1 TaBV 1871/08 (https://dejure.org/2009,26405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Aufstellung von Regelungen zur aufgabenbezogenen Unterweisung nach § 12 Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) ohne vorherige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen; Zuständigkeit des örtlichen Betriebsrats oder des Gesamtbetriebsrats bei der Ausübung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 4/03

    Einigungsstelle zu Regelungen zum Gesundheitsschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08
    Deshalb ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs und nicht dessen Aufhebung zu beantragen (vgl. BAG v. 26.08.2008 - 1 ABR 16/07 - NZA 2008, 1187 ff.; BAG v. 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle; BAG v. 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle).

    Wird diese im vorliegenden Verfahren dagegen bejaht, steht damit zugleich fest, dass ein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 1 BetrVG zu diesem Regelungskomplex nicht besteht (vgl. BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 59/04 - AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - a.a.O.; BAG v. 10.12.2008 - 1 ABR 27/01 - a.a.O.).

    Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bezieht sich deshalb auf die Frage, welchen Inhalt die vorzunehmende Unterweisung für welchen Arbeitsplatz haben soll (vgl. BAG v. 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - a.a.O.).

    Dies gilt auch für eine Betriebsvereinbarung, die durch Spruch der Einigungsstelle zustande gekommen ist (vgl. BAG v. 8.6.2004 - 1 ABR 4/03 - a.a.O; BAG 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 - AP Nr. 103 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, jeweils m.w.N.).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08
    Beteiligter in Angelegenheit des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtstellung unmittelbar betroffen ist (vgl. BAG v. 16.05.2007 - 7 ABR 63/06 - AP Nr. 3 zu § 96 a ArbGG 1979; BAG v. 10.02.2002 - 1 ABR 27/01 - AP Nr. 42 zu § 95 BetrVG 1972).

    Wird diese im vorliegenden Verfahren dagegen bejaht, steht damit zugleich fest, dass ein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 1 BetrVG zu diesem Regelungskomplex nicht besteht (vgl. BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 59/04 - AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - a.a.O.; BAG v. 10.12.2008 - 1 ABR 27/01 - a.a.O.).

  • BAG, 20.07.1999 - 1 ABR 66/98

    Unwirksame Regelung der Entgelthöhe durch Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08
    Dies gilt auch für eine Betriebsvereinbarung, die durch Spruch der Einigungsstelle zustande gekommen ist (vgl. BAG v. 8.6.2004 - 1 ABR 4/03 - a.a.O; BAG 20.07.1999 - 1 ABR 66/98 - AP Nr. 103 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 26.08.2008 - 1 ABR 16/07

    Videoüberwachung im Betrieb

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08
    Deshalb ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs und nicht dessen Aufhebung zu beantragen (vgl. BAG v. 26.08.2008 - 1 ABR 16/07 - NZA 2008, 1187 ff.; BAG v. 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle; BAG v. 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle).
  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04

    Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08
    Deshalb ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs und nicht dessen Aufhebung zu beantragen (vgl. BAG v. 26.08.2008 - 1 ABR 16/07 - NZA 2008, 1187 ff.; BAG v. 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle; BAG v. 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08
    Wird diese im vorliegenden Verfahren dagegen bejaht, steht damit zugleich fest, dass ein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats nach § 50 Abs. 1 BetrVG zu diesem Regelungskomplex nicht besteht (vgl. BAG v. 28.03.2006 - 1 ABR 59/04 - AP Nr. 128 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG v. 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - a.a.O.; BAG v. 10.12.2008 - 1 ABR 27/01 - a.a.O.).
  • BAG, 15.01.2002 - 1 ABR 10/01

    Unternehmenssanierung - Zuständigkeit des Betriebsrats - Gesamtbetriebsrat -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08
    Hierauf kam es jedoch letztlich nicht an, so dass auch nicht näher geprüft werden musste, ob die Antragstellerin sich in Bezug auf diese von ihr erhobene Rüge nicht auch die - zwischenzeitlich rechtskräftig gewordene - Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (12 TaBV 134/08 = 1 ABN 38/08) entgegenhalten müsste, mit der die Unzuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für diesen Regelungskomplex festgestellt worden ist (vgl. hierzu BAG v. 15.02.2002 - 1 ABR 10/01 - EzA Nr. 19 zu § 50 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.05.2007 - 7 ABR 63/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08
    Beteiligter in Angelegenheit des Betriebsverfassungsgesetzes ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtstellung unmittelbar betroffen ist (vgl. BAG v. 16.05.2007 - 7 ABR 63/06 - AP Nr. 3 zu § 96 a ArbGG 1979; BAG v. 10.02.2002 - 1 ABR 27/01 - AP Nr. 42 zu § 95 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.06.1970 - 1 ABR 3/70

    Mitbestimmung im Konzern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08
    Deshalb ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs und nicht dessen Aufhebung zu beantragen (vgl. BAG v. 26.08.2008 - 1 ABR 16/07 - NZA 2008, 1187 ff.; BAG v. 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle; BAG v. 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle).
  • BAG, 27.10.1987 - 1 AZR 80/86

    Anspruch auf Abfindung aus einem Sozialplan - Unzulässigkeit einer Schiedsabrede

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08
    Deshalb ist die Feststellung der Unwirksamkeit des Spruchs und nicht dessen Aufhebung zu beantragen (vgl. BAG v. 26.08.2008 - 1 ABR 16/07 - NZA 2008, 1187 ff.; BAG v. 22.11.2005 - 1 ABR 50/04 - AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle; BAG v. 08.06.2004 - 1 ABR 4/03 - AP Nr. 20 zu § 76 BetrVG 1972 Einigungsstelle).
  • BAG, 11.01.2011 - 1 ABR 104/09

    Unterweisung zum Arbeitsschutz

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Februar 2009 - 1 TaBV 1871/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 17.06.2010 - 9 TaBV 247/09

    Nichtiger Einigungsstellenteilspruch zur Unterweisung über Sicherheit und

    Für Letztgenannte ist die vorherige Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen unabdingbar (ebenso LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Febr. 2009 - 1 TaBV 1871/08 - Bl. 102 ff. d. A.; ArbG Karlsruhe Beschluss vom 27. Jan. 2010 - 6 BV 6/09 - Bl. 460 ff. d. A.).

    Es geht dabei um die Frage, welchen Inhalt die vorzunehmende Unterweisung für welchen Arbeitsplatz haben soll (ebenso LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Febr. 2009 - 1 TaBV 1871/08 - Bl. 102 ff. d. A.).

    Ohne diese Ergebnisse ist die Unterweisung sinnlos, verfehlt ihren Zweck und bürdet dem Arbeitgeber unnötige Kosten auf (ebenso LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Febr. 2009 - 1 TaBV 1871/08 - Bl. 102 ff. d. A.).

    Diese Teilnichtigkeit des Spruches führt zur Unwirksamkeit der gesamten Regelung, weil der verbleibende Teil ohne die unwirksamen Bestimmungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr enthält (vgl. grundlegend BAG Beschluss vom 8. Juni 2004 - 1 ABR 4/03 - a.a.O.; zu einer entsprechenden Regelung bei der der Beteiligten zu 1) LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Febr. 2009 - 1 TaBV 1871/08 - Bl. 102 ff. d. A.).

  • LAG München, 12.10.2010 - 9 TaBV 39/10

    Beauftragung des Gesamtbetriebsrats; Verhältnis der Gefährungsbeurteilung nach §

    Unter Berufung auf die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 11.12.2008, Az.: 1 TaBV 1871/08) führt das Arbeitsgericht aus, dass für die aufgabenbezogene Unterweisung eine vorherige Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unabdingbar sei.

    (vgl. auch BAG, Urteil vom 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06, Rn. 26; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10; LAG C-Stadt, Beschluss vom 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08).

    Da die Arbeitgeberin die Unwirksamkeit des Teilspruchs wegen Überschreiten des Ermessens innerhalb der Frist des § 76 Abs. 5 S. 4 BetrVG geltend gemacht hat, kommt es auf die Frage, ob in der Nichtbeachtung des Vorrangs 9 TaBV 39/10 - 18 der Gefährdungsbeurteilung vor der Unterweisung auch ein Gesetzesverstoß liegt, der den Teilspruch unwirksam macht (so LAG Düsseldorf, Beschluss vom 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10; LAG Berlin, Beschluss vom 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08), oder ob der Teilspruch unwirksam ist, weil er einen Inhalt hat, der vom Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG i.V.m. § 12 ArbSchG nicht mehr gedeckt ist, nicht mehr an.

  • LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 43/10

    Arbeitsschutz - Notwendigkeit der Durchführung einer Gefährdungsanalyse

    Für sie ist eine vorherige Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unabdingbar (vgl. LAG Berlin - Brandenburg 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08 - Hess LAG 17.06.2010 - 9 TaBV 247/09 - LAG Düsseldorf 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10 -).

    Ohne die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung ist die Unterweisung sinnlos, verfehlt ihren Zweck und bürdet dem Arbeitgeber unnötige Kosten auf (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08 - ; Hess. LAG 17.06.2010 - 9 TaBV 247/09 - ).

  • LAG Hessen, 28.10.2010 - 5 TaBV 71/10

    Arbeitsschutz - Notwendigkeit der Durchführung einer Gefährdungsanalyse

    Für sie ist eine vorherige Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unabdingbar (vgl. LAG Berlin - Brandenburg 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08 - Hess LAG 17.06.2010 - 9 TaBV 247/09 - LAG Düsseldorf 22.06.2010 - 16 TaBV 11/10 -).

    Ohne die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung ist die Unterweisung sinnlos, verfehlt ihren Zweck und bürdet dem Arbeitgeber unnötige Kosten auf (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08 - ; Hess. LAG 17.06.2010 - 9 TaBV 247/09 - ).

  • LAG Saarland, 08.12.2010 - 1 TaBV 3/10

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Unterweisung im Sinne von § 12

    Diese Auffassung hätten auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einer Entscheidung vom 19. Februar 2009 (1 TaBV 1871/08), das Landesarbeitsgericht Köln in einer Entscheidung vom 3. Mai 2010 (2 TaBV 90/09), das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung vom 22. Juni 2010 (16 TaBV 11/10) und das Hessische Landesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 17. Juni 2010 (9 TaBV 247/09) vertreten.

    Auch das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vertritt in seiner Entscheidung vom 19. Februar 2009 (1 TaBV 1871/08, abrufbar bei juris) in einem im wesentlichen gleich gelagerten Fall die selbe Auffassung.

  • LAG Sachsen, 10.12.2010 - 3 TaBV 13/10

    Ermessenfehlerhafter Einigungsstellenspruch zur Verpflichtung der Arbeitgeberin

    Eine Unterweisung, die durchgeführt wird, ohne dass die konkreten Gefährdungen und Belastungen, denen die einzelnen Beschäftigten ausgesetzt sind, und die dagegen getroffenen Schutzmaßnahmen bekannt sind, ist sinnlos und verfehlt ihren Zweck (LAG Berlin-Brandenburg vom 19.02.2009 - 1 TaBV 1871/08 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2010 - 7 TaBV 27/10

    Zeitliche Reihenfolge von Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

    Die Kammer schließe sich den Ausführungen des LAG Berlin/Brandenburg in dessen Beschluss vom 19.02.2009 (Az.: 1 TaBV 1871/08) an.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.05.2010 - 5 Ta 77/10

    Streitwertfestsetzung - Wirksamkeit des Teilspruchs einer Einigungsstelle -

    Letztlich meint die Arbeitgeberin durch den Hinweis auf die bereits zeitlich vor der Entscheidung des Arbeitsgerichts Karlsruhe ergangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 2. Oktober 2009 - 5 BV 424/08 - und der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Februar 2009 - 1 TaBV 1871/08 -, dass alle rechtlichen Probleme geklärt waren und die weiteren damit befassten Gerichte keine rechtlichen Schwierigkeiten zu bewältigen hatten.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 5 Ta 66/10

    Streitwert - Beschlussverfahren - Unwirksamkeit eines Teilspruchs einer

    Letztlich meint die Arbeitgeberin durch den Hinweis auf die bereits zeitlich vor der Entscheidung des Arbeitsgerichts Karlsruhe ergangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 2. Oktober 2009 - 5 BV 424/08 - und der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Februar 2009 - 1 TaBV 1871/08 -, dass alle rechtlichen Probleme geklärt waren und die weiteren damit befassten Gerichte keine rechtlichen Schwierigkeiten zu bewältigen hatten.
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